Fotowettbewerb2018 Ramsau am Dachstein

2. RAMSAUER FOTOWETTBEWERB

Teilnahme:

Jede(r) Ramsauerin /Ramsauer ist teilnahmeberechtigt. Voraussetzung ist die Übermittlung des Fotos als digitale Datei via E-Mail (office@ramsau.at) oder auf dem Postweg (Kulturausschuss Ramsau am Dachstein, Ramsau 136 , 8972 Ramsau am Dachstein) unter genauer Angabe von NAME, ADRESSE, TELEFONNUMMER und e-mailadresse. Per Post eingesandte Fotoabzüge werden nicht zugelassen. Jedes – auf dem Postweg zugesendete – Foto muss auf einem digitalen Datenträger eingereicht und dieser kann während der Öffnungszeiten im Gemeindeamt Ramsau am Dachstein jederzeit wieder abgeholt werden. Einsendeschluss: 20.April 2018

Einreichung:


Pro Teilnehmen/in können max. 3 Bilder!! (Auflösung min. 800 x 600 Pixel (jpeg- Format)) eingesendet werden. Es werden nur jene Motive zugelassen, die dem Thema des diesjährigen Fotowettbewerbs „EINHEIMISCHE“ entsprechen. Die Entscheidung obliegt dem Kulturausschuss der Gemeinde Ramsau am Dachstein.


Bitte beachten : Jede(r) Teilnehmer(in) hat die Möglichkeit, max. 3 Bilder einzusenden.
 Sollte es zu Deinem Foto eine Geschichte geben, würden wir uns freuen, wenn Du uns auch diese „erzählen“ könntest.

Mit der Einsendung bestätigt der/die Teilnehmer(in) die Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Der Kulturausschuss Gemeinde Ramsau/D. behält sich vor, jedes eingesandte Foto ohne Angabe von Gründen aus dem Wettbewerb auszuschließen.

Prämierung:

Rechtseinräumung
 Jede(r) Teilnehmer(in) räumt dem Kulturausschuss Ramsau/D. die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, ausschließlichen Nutzungsrechte ein. Der Kulturausschuss Ramsau/D. ist berechtigt, alle eingelangten Bilder für weitere Aktivitäten und Veröffentlichungen zu nutzen.

Rechtseinräumung:

Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich. Urheberrechte
 Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er oder sie über alle Rechte an dem eingesandten Bild verfügt. Das bedeutet, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind, sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen eindeutig abgebildet sind, müssen die Betreffenden mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden sein.

Urheberrechte:

Der/die Teilnehmer/in wird diese Zustimmung auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Ansprüche Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte geltend gemacht werden, so stellt der/die Teilnehmer/in den Kulsturausschuss Gemeinde Ramsau/D. als Veranstalter von allen Ansprüchen frei.

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