Allgemeine Informationen

An alle Interessierte am Örtlichen Entwicklungskonzept sowie am Flächenwidmungsplan:

Nachstehend finden Sie zusammengefasst die wichtigsten Informationen zur Auflage des Örtlichen Entwicklungskonzeptes ÖEK sowie des Flächenwidmungsplanes FWP 6.00 der Gemeinde Ramsau am Dachstein.

Unter der Rubrik Auflageunterlagen finden Sie nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten bereitgestellt die dazugehörigen Planunterlagen, Wortlaute etc.

Die offiziellen Kundmachungen finden Sie unter der Rubrik Kundmachungen

Auflagezeitraum:

Der Auflagezeitraum umfasst 8 Wochen vom:

28.08.2023 – 30.10.2023

Einsichtnahme und Einwendungen:

Innerhalb des Auflagezeitraumes ist es für jedermann möglich Einsicht in die Unterlagen zu nehmen und Einwendungen in schriftlicher Form (elektronische Einbringung möglich) einzubringen.

Die Einsichtnahme am Gemeindeamt ist während der Parteienverkehrszeiten möglich.

Diese sind:

 Montag  von  08.00 – 12.00 Uhr
 Dienstag  von  08.00 – 12.00 Uhr
 Mittwoch  von  08.00 – 12.00 Uhr
 Freitag  von  08.00 – 13.00 Uhr

 

Planersprechtag:

Am Freitag den 29.09.2023 findet zwischen 10:00 und 14:00 Uhr am Gemeindeamt Ramsau ein Planersprechtag statt. Hier ist der beauftragte Raumplaner anwesend und können Fragen beantwortet werden. Terminvereinbarung unter Mail.: christian@ramsau.at; s.scholz@ramsau.at oder Tel.: 03687/81812 DW 116 oder 122 erforderlich.

Öffentliche Versammlung:

Ebenfalls am Freitag den 29.09.2023 findet ab 19:00 im Veranstaltungszentrum Ramsau (VAZ) eine öffentliche Versammlung statt bei welcher der Auflageentwurf zum örtlichen Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan 6.00 präsentiert wird.

Kontakt / Ansprechpersonen:

Für Fragen steht Ihnen das Bauamt Ramsau gerne zur Verfügung:

Tel.: 03687/81812 DW 116 oder 122
Mail: office@ramsau.at; christian@ramsau.at; s.scholz@ramsau.at