Liebe Gemeindebürger*innen und Interessierte!
Die lange erwartete Förderung für Photovoltaik und Stromspeicher wurde heute veröffentlicht, die erste Einreichung ist schon nächste Woche!
Erster Einreichtermin bei OeMAG nach dem EAG ist der 23.03.2023 ab 17 h!
- Kat. A: bis 10 kWp, Zuschuss 285 €/kWp, Reihung nach dem Einreichzeitpunkt
- Kat. B: bis 20 kWp, Zuschuss 250 €/kWp, Reihung nach dem Einreichzeitpunkt
- Wer hier als Privatperson zu langsam ist und keine Förderung nach dem EAG bekommt, wir automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Damit bekommen ALLE Privaten eine Förderung!
- Kat. C und D, hier erfolgt die Vergabe nach einem Bieterverfahren und dem angebotenen Förderbedarf.
- Stromspeicher bis 50 kWh werden mit 200 €/kWh gefördert, Einreichung in Kombination mit der PV-Anlage
Förderprogramm für land- und forstwirtschaftliche Betriebe „Energieautarke Bauernhöfe“
Ab 15. Februar 2023 können Land- und Forstwirt:innen Maßnahmen im Rahmen des Programmes zur Förderung einreichen. Ziel der Ausschreibung ist es, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch den Umstieg auf erneuerbare Energieträger den dauerhaften Ausstieg aus fossiler Energie umzusetzen und damit die Versorgungssicherheit in der Land- und Forstwirtschaft zu erhöhen. Das Programm ist modular aufgebaut, es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Gesamtlösungen auf Basis von Gesamtenergiekonzepten gefördert.
Konkret unterstützt der Klima- und Energiefonds Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS) in vier Modulen:
* Modul A: „Einzelmaßnahme“:
- Photovoltaik-Anlage mit Speicher und Notstromfunktion
- Stromspeicher mit Notstromfunktion zur Nachrüstung einer bestehende PV-Anlage
- LED Beleuchtung
* Modul B „Gesamtenergiekonzept“ beinhaltet die Förderung der Erstellung eines betrieblichen Gesamtenergiekonzepts. Ziel dieses Moduls ist es, den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs zu erhöhen. Das Gesamtenergiekonzept muss von befugten Energieberater:innen erstellt werden, eine Energieberatung ist ebenfalls Voraussetzung.
* Modul C: „Kombinierte Investitionsmaßnahmen“: Im Rahmen von Modul C können verschiedene klima- und energierelevante Maßnahmenbündel – in einem Förderungsantrag kombiniert – gefördert werden. Auch hier ist eine Energieberatung erforderlich. Kombiniert werden können Maßnahmen aus den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien & Energiespeicherung, E-Mobilität und Energiemanagement. Ein Gesamtenergiekonzept sowie eine Energieberatung sind erforderlich.
Die Förderung für die Module A – C muss VOR Bestellung und Errichtung der Anlagen erstellt werden!
* Modul D:„Notstrom“; z.B. Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen. Dieses Modul kann unabhängig von allen anderen Modulen zur Förderung eingereicht werden.
Wir unterstützen Sie gerne mit einer unabhängigen fachlichen Beratung, Erstellung von Energiekonzepten und bei der Abwicklung der Förderungen!
Weitere Infos beim Team der KEM Murtal und der Energieagentur Obersteiermark unter:
03577-26664-0
office@eao.st
www.eao.st