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Nächtigungsabgabe & Kurabgabe

In der Steiermark wird eine Nächtigungsabgabe eingehoben. Sie ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe im Sinne des § 6 Z. 4 lit. a des Finanzverfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45.

Abgabepflichtig ist, wer in einer Gemeinde des Landes Steiermark

  • in einem gastgewerblichen oder sonstiges Beherbergungsbetrieb,
  • auf einem Campingplatz oder
  • in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne in dieser Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz zu begründen.

Tarif der Kurabgabe/Nächtigung

EUR 1,00 für Erwachsene. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum 15. Geburtstag) sind frei.

Die Kurabgabe wird wie die Nächtigungsabgabe pro Nächtigung eingehoben. 

Mittels Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung (LGBl. Nr. 110/2009) wurde die Höhe der Kurabgabe pro Person und Nächtigung im Kurort Ramsau am Dachstein mit EUR 1,00 festgelegt.

Tarif der Nächtigungsabgabe / Nächtigung

Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum 15. Geburtstag) sind frei.

Nächtigungsabgabe ab 1.11.2022

Schutzhäuser & Schutzhütten

Nächtigungsabgabe
€ 1,50
Kurabgabe
€ 1,00
Gesamt
€ 2,50

Campingplätze

Nächtigungsabgabe
€ 2,00
Kurabgabe
€ 1,00
Gesamt
€3,00

Beherbergungsbetriebe

Nächtigungsabgabe
€ 2,50
Kurabgabe
€ 1,00
Gesamt
€ 3,50

Gründung eines Beherbergungsbetriebes

Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt!

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