In der Steiermark wird eine Nächtigungsabgabe eingehoben. Sie ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe im Sinne des § 6 Z. 4 lit. a des Finanzverfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45.
Die Kurabgabe wird wie die Nächtigungsabgabe pro Nächtigung eingehoben.
Mittels Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung (LGBl. Nr. 110/2009) wurde die Höhe der Kurabgabe pro Person und Nächtigung im Kurort Ramsau am Dachstein mit EUR 1,00 festgelegt.
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum 15. Geburtstag) sind frei.
Nächtigungsabgabe ab 1.11.2022
Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt!