Sachverständigenhonorare (Barauslagen) fallen im Zuge von Bauverhandlungen für die Inanspruchnahme der notwendigen Sachverständigen (SV) an. Diese Barauslagen richten sich nach Dauer der Verhandlung sowie der Vorbegutachtung und werden je angefangener halber Stunde verrechnet.
- Bauabgabe
- Bundesgebühren
- Zweitwohnsitzabgabe
- Hundeabgabe
- Kanalbenützungsgebühren
- Kanalisationsbeitrag
- Kindergartenbeitrag
- Kläranlagen- Fäkalienanlieferungen
- Kommissionsgebühren
- Kommunalsteuer
- Mahnspesen & Säumniszuschläge
- Müllgebühren
- Nächtigungsabgabe und Kurabgabe
- Sachverständigenhonorare
- Tourismusbeitrag
- Verwaltungsabgaben
- Wasseranschlussvorschreibung
- Wasserzählermiete
- Wasserbezugsgebühr
- Wohnungsleerstandsabgabe