Die Kommunalsteuer ist eine Selbsterklärerabgabe. Sie ist jeweils am 15. des darauffolgenden Monates ohne weitere Veranlassung durch die Abgabenbehörde fällig.

Bis spätestens 31.03. des darauffolgenden Jahres ist eine Jahreserklärung abzugeben und ist ein allfälliger Differenzbetrag zu den bisherigen monatlichen Akontierungen nachzuzahlen. Bei einem allfälligen Guthaben aus der Jahreserklärung ist bekanntzugeben, ob das Guthaben rückerstattet oder gutgeschrieben werden soll.

Tarif der Kommunalsteuer

Selbsterklärerabgabe