Bundesgebühren werden in den verschiedenen Amtsbereichen nach den Vorgaben des Bundes verrechnet. Bundesgebühren fallen z.B. im Meldeamt, Standesamt oder Bauamt an. Diese Gebühren sind nicht mehr wie früher in Form von Stempelmarken zu entrichten, sondern werden entweder bar eingehoben oder mittels Zahlschein vorgeschrieben. Vierteljährlich hat die Gemeinde diese Bundesgebühren dann ans Finanzamt weiterzuleiten.

Tarife der Bundesgebühren

verschiedene Tarife je nach Verordnung