Sachverständigenhonorare (Barauslagen) fallen im Zuge von Bauverhandlungen für die Inanspruchnahme der notwendigen Sachverständigen (SV) an. Diese Barauslagen richten sich nach Dauer der Verhandlung sowie der Vorbegutachtung und werden je angefangener halber Stunde verrechnet.

Tarif der Sachverständigenhonorare

Tarife je angefangene 1/2 Stunde je nach Art des Sachverständigen (dzt. EUR 96,00 für den bautechnischen Sachverständigen und EUR 72,00 für den brandschutztechnischen Sachverständigen)