Diese erfolgt für den Anschluss von Objekten an die Gemeindewasserleitung. Auch nach Größenänderung von Objekten wird dem Konsenswerber die Anschluss- bzw. Ergänzungsgebühr nach m3 verbauten Raum vorgeschrieben.

Weiters fallen bei Errichtung eines Hauswasseranschlusses (natürlich v.a. bei Neubauten) Kosten des tätigen Installateurs an, welche um einen Zuschlag von Seiten der Gemeinde erhöht, an den Konsenswerber weiterverrechnet werden.

Anschlussgebühr:

EUR 1,64 pro m³ umbauter Raum

Hauswasseranschluss:

Rechnung Installateur + Arbeitsstunden Gemeindearbeiter ( EUR 39,20 pro Stunde) +20% UST

Bauwasserpauschale:

EUR 0,15 pro m³ umbautem Raum