Die Wasserzählermiete zählt zu den Hausbesitzerabgaben (HBA) und richtet sich nach dem verwendeten Wasserzähler. Der Jahresbetrag wird zu vier gleichen Teilen vorgeschrieben und ist jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.
jährlich Indexsicherung gemäß GR-Beschluss