Die Hundeabgabe wird jährlich pro in der Gemeinde gemeldeten Hund für das Halten von Hunden gemäß Hundeabgabegesetz vorgeschrieben.
Zur Anmeldung von Hunden können Sie auch unser Online Formular in Anspruch nehmen.
Die Anerkennung eines Hundes als Wachhund, Nutzhund oder Jagdhund sowie die Geltendmachung eines Befreiungs- oder Begünstigungsgrundes ist spätestens bis 28. Februar eines Jahres bei der Gemeinde zu beantragen.