Die laufenden Kanalbenützungsgebühren bestehen aus einer fixen „Kanalgrundgebühr“ pro verbauter Fläche in m2 und einer variablen Gebühr nach m3 Wasserverbrauch.
Seit 01.01.2003 ist diese Berechnungsweise im gesamten Gemeindegebiet vereinheitlicht und hat die frühere Abgabenvorschreibung – welche sich ausschließlich nach dem m3-Wasserverbrauch gerichtet hat – ersetzt.