Die Müllabfuhrgebühr zählt zu den Hausbesitzerabgaben (HBA). Der Jahresbetrag wird zu vier gleichen Teilen vorgeschrieben und ist jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.
Die Höhe der Müllgebühren wird von den Faktoren Grundbetrag, Einwohner/Haus, Gefäßgröße und Anzahl, Nächtigungen/Jahr usw. bestimmt.